Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_184/2023 vom 29. Mai 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der Fall betrifft die Rückforderung von unrechtmäßig bezogenen Rentenleistungen durch die IV-Stelle des Kantons St. Gallen. Der Beschwerdeführer, der eine ganze Rente der Invalidenversicherung bezog, wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt, da er trotz seiner Invalidität als Geschäftsführer in einer Autogarage arbeitete. Die IV-Stelle stellte die Rentenleistungen rückwirkend ein und forderte die unrechtmäßig bezogenen Beträge zurück. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde, argumentierte jedoch, dass die Verwirkungsfristen überschritten seien.

Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Rückforderung der unrechtmäßigen Leistungen. Es stellte fest, dass die Verwaltung die Rückforderungsverfügung rechtzeitig erlassen hatte, auch unter Berücksichtigung der neuen Praxis des Bundesgerichts im Zusammenhang mit der Rückforderung von Rentenleistungen. Das Gericht wies die Beschwerde ab und legte die Kosten dem Beschwerdeführer auf. Es gewährte ihm jedoch die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte einen Anwalt zur Vertretung.