Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_66/2024 vom 5. Juni 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der Beschwerdeführer wurde vom Genfer Strafgericht zu einer geldbuße für Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot und zur Zahlung einer Geldstrafe für Drogenkonsum verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und ordnete die Zahlung einer Geldstrafe für den Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot an, unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Hafttage. Das Gericht entschied, dass die EU-Richtlinie über die Rückführung nicht auf Strafverfahren gegen Ausländer anwendbar ist, die zusätzliche Straftaten begangen haben und dass die Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausweisung des Beschwerdeführers nicht ausreichend waren. Das Gericht ordnete weitere Untersuchungen der Kosten und Ausgaben des Beschwerdeführers an.