Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_393/2023 vom 10. Juni 2024

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Die Bundesrichter befassten sich mit einem Fall betreffend die Steuerbefreiung einer Personengesellschaft für Immobiliengewinne. Die Steuerbehörde des Kantons Genf gewährte der Steuerpflichtigen, die als Vorsorgeeinrichtung tätig war, eine teilweise Befreiung von der Steuer auf den Gewinn und das Kapital aufgrund von Immobilienbesitz im Kanton Genf. Die Steuerpflichtige erhob Einspruch, da die Befreiung nicht auch für zukünftige Immobiliengewinne galt. Die Behörde erklärte den Einspruch für unzulässig und bestätigte, dass zukünftige Immobiliengewinne dem normalen Gewinnsteuersatz unterliegen würden. Das Bundesgericht entschied, dass die zukünftigen Immobiliengewinne der Steuerpflichtigen dem speziellen Immobiliengewinnsteuersatz gemäß dem kantonalen Recht unterliegen sollten, und hob das vorherige Urteil auf. Die Gerichtskosten wurden der Steuerbehörde auferlegt, und die Steuerpflichtige erhielt eine Entschädigung für ihre Auslagen. Das Urteil wurde der Steuerpflichtigen, der Steuerbehörde des Kantons Genf und der Cour de justice de la République et canton de Genève zur Kenntnis gebracht.