Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_583/2024 vom 25. Juni 2024

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Der Beschwerdeführer wurde wegen Verdachts auf verschiedene Straftaten, darunter sexuelle Übergriffe und Körperverletzung, in Untersuchungshaft genommen. Er beantragte die Freilassung oder alternative Maßnahmen wie ambulante Therapie und Hausarrest. Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab, da der Beschuldigte als stark verdächtig galt, schwere Straftaten begangen zu haben, und ein qualifiziertes Rückfallrisiko bestand. Es bestätigte die Argumentation der Vorinstanz, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen würden, um das Wiederholungsrisiko zu reduzieren, und wies die Beschwerde ab. Das Bundesgericht gewährte dem Beschwerdeführer jedoch die amtliche Vertretung und verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten.