Zusammenfassung von BGer-Urteil 9F_18/2023 vom 19. Juni 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um A.__, der rückwirkend ab November 1992 eine Invalidenrente zugesprochen wurde. Aufgrund einer Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Versicherungsbetrug wurde die Rente jedoch sistiert und rückwirkend aufgehoben. Nach einem Gutachten der PMEDA wurden die Rentenleistungen ab Oktober 2005 aufgehoben und eine Rückforderung in Höhe von Fr. 249'589.- verfügt. Der Gesuchsteller forderte die Weiterzahlung der Rente und warf dem Gutachten der PMEDA mangelnde Qualität vor. Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch ab, da die neu entdeckten Tatsachen nachträglich entstanden waren und das Gutachten, auf dem die Entscheidung basierte, zum damaligen Zeitpunkt gültig war. Die Gerichtskosten wurden dem Gesuchsteller auferlegt, jedoch erhielt er die unentgeltliche Rechtspflege und einen Anwalt zugeteilt.