Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_99/2023 vom 4. Juni 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Die Einwohnergemeinde Attinghausen hat Beschwerde gegen die Plangenehmigung für das Ausführungsprojekt "N02 Halbanschluss Altdorf" eingereicht. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtprojekt (WOV und Halbanschluss) unzureichend war, da die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Lärm- und Luftschadstoffemissionen, ganzheitlich betrachtet werden müssen. Die Projekte WOV und Halbanschluss sind so eng miteinander verknüpft, dass sie als Gesamtanlage betrachtet werden müssen. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Lärmschutzwand zwischen der Autobahn und dem Gemeindegebiet in voller Länge von 317 m erneuert und auf 2,6 m erhöht werden muss. Zudem wurden konkrete Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoffe, wie zusätzliche Messstationen und eine dynamische Signalisation, gefordert. Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das angefochtene Urteil und die Plangenehmigung wurden aufgehoben und die Sache zur Vervollständigung des Umweltverträglichkeitsberichts zurückgewiesen. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.