Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_146/2024 vom 3. Juli 2024

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Die A._ AG, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich und dem russischen Staatsangehörigen C._ als Verwaltungsratspräsidenten, wurde von der B._ AG über eine drohende Überschuldung informiert. Nachdem die A._ AG keine Massnahmen ergreifen konnte, wurde ihr Konkurs eröffnet. Die A._ AG legte beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurde. Sie focht das Urteil beim Bundesgericht an, argumentierte jedoch erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die A._ AG überschuldet war, auch wenn Rangrücktritte in Betracht gezogen wurden. Die Beschwerdeführerin musste die Gerichtskosten tragen.