Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_485/2023 vom 19. Juni 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um den Fall einer Frau A, die sowohl als Köchin angestellt war als auch teilzeitlich als selbstständige Landwirtin arbeitete. Sie erlitt einen Unfall während ihrer Tätigkeit als Landwirtin, für die sie nicht freiwillig versichert war. Die Unfallversicherung lehnte Leistungen ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte die Ablehnung, wogegen A und ihre Krankenkasse Agrisano Beschwerde einreichten. Das Bundesgericht entschied, dass der Unfall als Nichtberufsunfall zu qualifizieren ist, da er nicht im Rahmen der Angestelltentätigkeit als Köchin stattfand und A nicht freiwillig für ihre selbstständige Tätigkeit versichert war. Somit hat die Unfallversicherung Leistungen zu erbringen. Das Bundesgericht hob das Urteil des Versicherungsgerichts auf und wies die Beschwerden gut. Die Kosten wurden der Versicherung auferlegt, A erhielt eine Parteientschädigung. Das Urteil wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, um die Parteientschädigung neu zu regeln.