Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_664/2023 vom 24. Juni 2024

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Die Helsana Versicherungen AG hat gegen die A._ AG Klage beim Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern eingereicht, um zu viel abgerechnete Pauschalen zurückzufordern. Das Schiedsgericht hat die Klage teilweise gutgeheißen und die A._ AG zur Rückzahlung von Fr. 393'295.- verurteilt. Die A._ AG hat daraufhin Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass sie trotz fest angestellter und fix besoldeter Ärzte berechtigt war, bestimmte Pauschalen abzurechnen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass die A._ AG die Pauschalen nicht hätte abrechnen dürfen. Es wurde entschieden, dass der Rückforderungsbetrag nicht verjährt ist und die A.__ AG die Gerichtskosten tragen muss.