Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_434/2023 vom 4. Juni 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_434/2023

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ wurde am 27. September 2022 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern wegen mehrfacher Verkehrsregelverletzungen verurteilt und zu einer Geldbuße von 400 CHF verurteilt. Aufgrund dieser Verstöße ordnete das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) am 18. November 2022 eine verkehrsmedizinische Fahreignungsuntersuchung an, der A._ mit Einspruch begegnete, jedoch abgewiesen wurde. Eine daraufhin eingereichte Beschwerde wurde am 22. März 2023 von der Rekurskommission abgelehnt. A.__ erhob daraufhin am 1. September 2023 Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass die Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung einen Zwischenentscheid darstellt, der anfechtbar ist, da er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann. A.__ rügte eine Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), jedoch keine verfassungsmäßigen Rechte.

In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass eine Fahreignungsuntersuchung gemäss Art. 15d Abs. 1 SVG fällig ist, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, die nicht immer stark ausgeprägt sein müssen. Das Bundesgericht berücksichtigte die Auffälligkeiten im Verhalten des Beschwerdeführers und kam zu dem Schluss, dass diese Zweifel an seiner Fahreignung begründeten und die Anordnung einer Untersuchung rechtmäßig war. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass das Verhalten des Beschwerdeführers darauf hindeutete, dass er möglicherweise nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen, was eine verkehrsmedizinische Abklärung erforderlich machte.

Entscheid: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF. Das Urteil verpflichtet darüber hinaus zur Zahlung von Parteientschädigungen.

Das Urteil wurde am 4. Juni 2024 gefällt.