Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_456/2023 vom 23. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_456/2023 vom 23. Juli 2024

Sachverhalt: Die Beschwerdeführer:innen, bestehend aus der Association A.__, politischen Vertretern und Eltern, haben beim Bundesgericht gegen einen neuen interkantonalen Erlass der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (CDIP) zur Anerkennung von Maturitätszertifikaten (RRM 2023) vom 22. Juni 2023, der ab dem 1. August 2024 in Kraft tritt, Beschwerde eingelegt. Der Erlass legt eine Mindestdauer von vier Jahren für Bildungswege zum Maturitätszertifikat fest, was einer Änderung gegenüber früheren Regelungen entspricht, die kürzere Ausbildungszeiten erlaubten. Die Beschwerdeführer:innen argumentieren, dass diese Änderung die Durchführung der schulischen Bildung im Kanton Waadt erheblich beeinträchtigen wird.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht prüft zunächst die Zulässigkeit des Recours und die Qualität der Beschwerdeführer:innen. Es stellt fest, dass lediglich D.B.__, ein vierjähriges Kind, ein schützenswertes Interesse an der Anfechtung hat, da die neuen Regeln Auswirkungen auf seine zukünftige Ausbildung haben könnten, während die anderen Parteien kein individuelles Interesse nachweisen können.

  1. Rechtliche Grundlage der Anfechtung: Das Gericht betont, dass der Erlass der CDIP auf einer gültigen interkantonalen Vereinbarung basiert und die delegierten Regelungen nach der schweizerischen Verfassung rechtlich zulässig sind. Insbesondere wird die Konstitutionalität des Erlasses bezüglich der Einhaltung legislativer Standards und der Gesetzgebung abgewogen. Der Erlass entspricht den Vorgaben der Verfassung und verletzt nicht die Souveränität der Kantone.

  2. Verhältnismäßigkeit: Die Beschwerdeführer:innen berufen sich auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV). Das Gericht stellt fest, dass die Regelung zur Verlängerung der Ausbildungszeit von vier Jahren gerechtfertigt ist, um die Bildungsstandards in der Schweiz zu erhöhen, da sie auf objektiven Studien basiert, die die Vorteile längerer Schulbildung belegen.

  3. Einschätzung der politischen Argumente: Das Gericht hebt hervor, dass die Beschwerde vorwiegend politische Grievancen ausdrückt, die jedoch nicht gegen die Gesetzmäßigkeit des Erlasses stehen, und dass es keine Beweise für eine unrechtmäßige Einflussnahme des Bundesrates auf die CDIP gibt.

Urteil: - Der Rekurs wird in Bezug auf A._ und F._ als unzulässig erklärt und in Bezug auf D.B.__ und weitere als unbegründet abgelehnt. - Die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführer:innen auferlegt.

Der Entscheid verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen für interkantonale Regelungen im Bildungsbereich und bekräftigt die Zuständigkeit der CDIP bei der Festlegung von anerkannten Standards für die Maturitätsbildung.