Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_391/2023 vom 8. August 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_391/2023 vom 8. August 2024:

Sachverhalt: H._ SA beantragte ein Bauvorhaben auf ihrem Grundstück in Lausanne (Parzelle 7202), das ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude aus dem Jahr 1905 beherbergt. Der Plan sah die Umnutzung des bestehenden Gebäudes in vier Wohnungen, den Bau von drei Doppelhaushälften und einen unterirdischen Parkplatz vor. Das Projekt stieß auf Widerstand von den Nachbarn, einschließlich der Erben von C.B._ und G.__, die Bedenken hinsichtlich der Erhaltung des angrenzenden Château de Vennes äußerten.

Die Stadt Lausanne genehmigte das Bauvorhaben, welches auch die Fällung von 15 Bäumen beinhaltete, unter der Bedingung von Ausgleichspflanzungen. Die Gegner des Projekts zogen vor das Verwaltungsgericht, welches diese Genehmigung zunächst aufhob. Ein erneuter Antrag von H.__ SA wurde nach Anpassungen des Projekts wiederum genehmigt. Dagegen erhoben die Nachbarn erneut Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Erwägungen: Das Bundesgericht bestätigte die Zulässigkeit des Rekurses und prüfte wesentliche Punkte des Verfahrens. Insbesondere wurden den Beschwerdeführern verschiedene Mängel in der Anhörung und Beweisführung vorgeworfen. Das Gericht entschied, dass die Vorinstanz die Begehren auf zusätzliche Beweise nicht willkürlich abgelehnt hatte, da bereits ausreichend Informationen vorlagen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Das Gericht stellte fest, dass der angefochtene Baubewilligung nicht gegen den Schutz des historischen Erbes und die Abstandsregelungen verstößt. Das geplante Bauvorhaben würde die schützenswerten Elemente nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Argumentation der Beschwerdeführer bezüglich einer potenziellen Beeinträchtigung durch den Parkplatz und den Verlust von Bäumen wurde ebenfalls als unbegründet angesehen, da der neue Platz unterirdisch und vegetationsbedeckt umgesetzt werde.

Wichtigste Feststellungen umfassten die Frage nach der Notwendigkeit einer Überprüfung des Flächennutzungsplans und nach der Klassifizierung des Baumschutzes. Das Gericht entschied, dass alle relevanten Genehmigungen und Gutachten eingeholt worden seien und der Eingriff in die Natur und das Stadtbild in einem vertretbaren Rahmen liege.

Insgesamt wies das Bundesgericht den Rekurs der Nachbarn zurück, bestätigte die Genehmigung des Bauprojekts und verteilte die Kosten des Verfahrens.

Ergebnis: Der Rekurs wurde abgewiesen, die Richterkosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt, und die Bauherrin erhielt eine Entschädigung für die Verfahrenskosten.