Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_483/2023 vom 13. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_483/2023 vom 13. August 2024:

Sachverhalt: Die A._ SA ist Eigentümerin eines Wohngebäudes in Genf, das ursprünglich im Jahr 1957 errichtet wurde. Die Dachräume wurden unzulässigerweise in zwei Wohnungen umgebaut. Im Oktober 2020 wurde die A._ SA darüber informiert, dass dieser Umbau ohne Genehmigung erfolgte und als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden könnte. Folge war die Aufforderung, eine Genehmigung zur Regularisierung des Zustands zu beantragen. Die Genehmigung von Januar 2022 wurde abgelehnt, da die Wohnungen nicht den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprachen. Zudem wurde die sofortige Wohnsperre für die Dachräume verhängt und eine Rückkehr zum ursprünglichen Zustand angeordnet.

Die A.__ SA führte daraufhin Rechtsmittel beim genferischen Tribunal administratif und bei der Chambre administrative de la Cour de justice, beide wurden abgelehnt. Daraufhin wandte sie sich an das Bundesgericht.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs ist zulässig, da die A.__ SA durch die Entscheidung des Kantons direkt betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung hat.

  1. Recht auf Gehör: Die Rekurrentin beanstandete die Weigerung der gerichtlichen Instanz, bestimmte Zeugen zu hören. Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf Gehör nicht verletzt wurde, da die Beweisangebote nicht entscheidungsrelevant waren.

  2. Gültigkeit der Bauordnung: Das Gericht bestätigte, dass das Bauprojekt nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Die fraglichen Fenster und das Fehlen der erforderlichen Genehmigungen führten zu einem rechtswidrigen Zustand.

  3. Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen: Die Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die Wohnsperre wurden als verhältnismäßig erachtet, da sie dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und Gesundheit dienten.

Das Bundesgericht wies den Rekurs der A.__ SA ab, bestätigte die Kostenpflicht der Rekurrentin und schloss mit der Feststellung, dass die ergriffenen Maßnahmen legal seien und dem Schutz öffentlicher Interessen dienten.