Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_768/2023 vom 14. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_768/2023 vom 14. August 2024:

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, A.__, ein 1993 geborener Mécatronicien, verletzte sich am 27. Juni 2016 schwer, als ein 50 Kilogramm schwerer Federdreieck von einem Fahrzeug auf seine dominante rechte Hand fiel. Es wurde eine neurapraxische Schädigung des radialen Nervs und ein komplexes Schmerzsyndrom diagnostiziert. Später, am 15. Dezember 2018, verletzte er sich erneut an derselben Hand, was die vorherige Verletzung verschlimmerte. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) übernahm die Behandlungskosten und gewährte ihm zunächst Taggelder sowie eine Rente von 19 % aufgrund seines Invaliditätsgrads. Der Beschwerdeführer legte gegen die Einstellung der Taggeldzahlungen und die Rentenentschädigung Einspruch ein.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde gegen einen endgültigen kantonalen Entscheid gerichtet ist und somit zulässig ist.

  1. Streitgegenstand: Es wurde erörtert, ob dem Beschwerdeführer nach dem 31. Oktober 2020 weiterhin Taggelder zustehen und ob die Rente von 19 % angemessen ist.

  2. Stabilisierung des Gesundheitszustands: Das Gericht stimmte der kantonalen Instanz zu, dass der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zum 31. Oktober 2020 stabilisiert war, da es keine weiteren signifikanten Behandlungsansätze gab, die seine medizinische Situation verbessern konnten.

  3. Arbeitsfähigkeit: Es wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer, trotz seiner Einschränkungen, in der Lage ist, eine angepasste Arbeit auszuüben, die keine schwereren Belastungen für die rechte Hand umfasst.

  4. Psychische Beschwerden: Obwohl der Beschwerdeführer auch psychische Probleme angab, stellte das Gericht fest, dass kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen den Unfällen und den psychischen Beschwerden festgestellt werden konnte.

  5. Unzureichende Beurteilung der psychischen Probleme: Die Richter des Bundesgerichts kamen zu dem Schluss, dass die Urteilskraft der unteren Instanz in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen den Unfällen und den psychischen Beschwerden unzureichend war. Sie ordneten an, dass eine ergänzende psychiatrische Begutachtung durchgeführt werden müsse.

Urteil: Das Bundesgericht entschied, die kantonalen Urteile zu annullieren und den Fall zur Durchführung einer psychiatrischen Begutachtung an die CNA zurückzuverweisen. Es ordnete auch an, dass die CNA die Prozesskosten zu tragen habe und der Beschwerdeführer Anspruch auf Prozessentschädigung hat.