Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_466/2024 vom 23. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_466/2024 vom 23. August 2024

Sachverhalt: A._ wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung beschuldigt, weil er am 24. September 2020 an einer Kreuzung in Biel/Bienne ein Lichtsignal ignoriert haben soll. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte ihn wegen mehrfacher Delikte, einschließlich der Verkehrsregelverletzung, und verhängte eine Geldstrafe. A._ legte Berufung ein, um von dem Vorwurf des Nichtbeachtens des Lichtsignals freigesprochen zu werden. Das Bernische Obergericht bestätigte die vorinstanzlichen Schuldsprüche und verhängte eine Busse sowie die Zahlung von Verfahrenskosten.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen und kam zu dem Schluss, dass A.__ die erste Induktionsschleife bei rotem Licht mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h überfahren hatte. Der Beschwerdeführer hatte argumentiert, er hätte sich nicht strafbar gemacht, weil er die Haltelinie korrekt überfahren habe und die Installation der Induktionsschleifen falsch sei. Das Gericht war jedoch anderer Meinung und stellte fest, dass die Ampelanlage für ihn sichtbar gewesen sein müsse.

Das Bundesgericht erachtete die Behauptungen des Beschwerdeführers als nicht ausreichend, um die Feststellungen der Vorinstanz zu widerlegen. Insbesondere wurde betont, dass das Überfahren der Haltelinie bei rotem Licht für die Strafbarkeit entscheidend ist und dass die Vorinstanz die Beweise, einschließlich der Gutachten und Zeugenaussagen, hinreichend gewürdigt hatte. Das Gericht befand die Rügen des Beschwerdeführers als unbegründet und wies die Beschwerde ab.

Urteil: Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.