Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_212/2024 vom 27. August 2024

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Das Bundesgericht entschied am 27. August 2024 im Fall 9C_212/2024, der sich mit einem Rechtsstreit über den Beginn einer Invalidenrente befasste.

Sachverhalt: Die A._ hatte im September 2016 beim kantonalen Amt für Invalidenversicherung im Waadt eine Leistung beantragt, die jedoch am 21. Juli 2022 abgelehnt wurde. Mit Urteil vom 5. März 2024 erkannte das kantonale Gericht A._ das Recht auf eine volle Invalidenrente für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 30. November 2020, bestätigte aber die Ablehnung für einen längeren Zeitraum. Das Amt für Invalidenversicherung legte dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein und verlangte, den Beginn der Rentenzahlung auf den 1. April 2020 zu verschieben.

Erwägungen des Gerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Ziel des Rechtsstreits darin besteht, zu bestimmen, ab wann der Anspruch auf die Rente besteht. Während A.__ eine Rente bereits ab dem 1. April 2019 zugesprochen bekommen wollte, argumentierte das Amt, dass der Anspruch erst nach einem einjährigen Wartezeitraum gemäß dem geltenden Recht beginne.

Die Richter des Bundesgerichts ergaben, dass die kantonale Instanz das Recht falsch angewendet hatte, indem sie den Beginn der Rente auf den 1. April 2019 festlegte. Da A.__ eine vollständige Arbeitsunfähigkeit am 12. April 2019 erlitten hatte, konnte der Anspruch erst nach Ablauf der einjährigen Wartezeit, also ab dem 1. April 2020, geltend gemacht werden.

Das Gericht entschied daher, dass der angefochtene Entscheid im Sinne des Amtes für Invalidenversicherung zu reformieren sei und stellte fest, dass A.__ für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. November 2020 Anspruch auf eine volle Rente hat.

Schlussfolgerungen: Zusätzlich wurde der A._ die beantragte Prozesskostenhilfe gewährt, und die Gerichtskosten sollten nicht erhoben werden. Das Gericht stellte auch sicher, dass die Anwältin von A._ für ihre Dienste eine Entschädigung von CHF 2'800.- erhielt, die von der Kasse des Bundesgerichts übernommen wird.