Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_561/2024 vom 26. August 2024

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Zusammenfassung des Urteils 6B_561/2024 des Bundesgerichts vom 26. August 2024

Sachverhalt: A._ wurde von einem Gericht des Kantons Waadt wegen verschiedener Delikte verurteilt, darunter sexuelle Nötigung, und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil stützte sich auf Anschuldigungen von B.B._, die aufgrund eines geistigen Defizits als nicht in der Lage betrachtet wurde, die Situation zu verstehen und zu widerstehen. A._ hatte die Vorwürfe in verschiedenen Stadien des Verfahrens unterschiedlich behandelt. Insbesondere wurde ihm vorgeworfen, B.B._ während mehrerer Vorfälle gegen ihren Willen sexuell genötigt zu haben.

Die Berufung von A._ vor der kantonalen Appellationsgericht wurde abgelehnt, und er legte daraufhin Rekurs beim Bundesgericht ein. A._ argumentierte vor allem, die ihm vorgeworfenen Tatsachen seien falsch festgestellt worden und die Unschuldsvermutung sei verletzt worden.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Unschuldsvermutung und Beweislast: Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Unschuldsvermutung den Grundsatz enthält, dass der Zweifel dem Angeklagten zugutekommen muss. Es wurde festgestellt, dass die Beweiswürdigung und die Tatsachenfeststellungen des kantonalen Gerichts nicht willkürlich waren. Die Annahme der Glaubwürdigkeit von B.B._ gegenüber den inkonsistenten Aussagen von A._ wurde als gerechtfertigt erachtet.

  1. Beweisanalyse: Das Gericht stellte fest, dass die Beweiswürdigung auf einem konsistenten Bericht von B.B._ und den früheren, sich widersprechenden Aussagen von A._ beruhten. Es kam zu dem Schluss, dass die Aussage von B.B._ aufgrund ihrer zahlreichen Bestätigungen bei verschiedenen Instanzen und Fachleuten glaubwürdig ist, während sich A._ in seinen Erklärungen stark variierte.

  2. Annahme von Tatsachen: Das Bundesgericht betonte die Tatsache, dass das kantonale Gericht die Wahrnehmung der Beweise umfassend analysiert hatte und alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden. A.__ konnte nicht darlegen, dass das Urteil in Bezug auf die Tatsachen festgestellte mit den bestehenden Beweisen unvereinbar war.

  3. Entscheidung: Der Rekurs von A._ wurde abgewiesen. die Gesuch um Rechtsschutz wurde ebenfalls abgelehnt und die Kosten wurden A._ auferlegt.

Insgesamt bestätigte das Bundesgericht die Entscheidung des kantonalen Gerichts und sprach sich für die Einhaltung der rechtlichen Prinzipien und die Glaubwürdigkeit der Beweise aus.