Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_17/2024 vom 8. August 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (1C_17/2024) Sachverhalt:

A._, geboren 1958, wurde am 1. März 2011 als Bereichsleiter beim kantonalen Büro für Gebäude in Genf (OCBA) angestellt und als Beamter seit dem 1. März 2013. Seine bisherigen Bewertungen waren bis 2019 überwiegend positiv. Am 4. Juni 2019 wurde A._ jedoch wegen des Verdachts auf passive Korruption und Vorteilsannahme angezeigt, nachdem er Reisen von Unternehmen als Gegenleistung für Aufträge angenommen hatte. Eine Strafuntersuchung wurde eingeleitet, und A.__ wurde am 4. Oktober 2021 verhaftet und eingehend befragt. Er gestand, mehrere Reisen und Einladungen erhalten zu haben, und wurde vom Dienst freigestellt.

Am 25. August 2022 wurden seine Dienstverhältnisse vom Eigner des OCBA wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Dienstpflichten gekündigt. A.__ reichte gegen diese Kündigung Beschwerde ein, die am 7. November 2023 von der Verwaltungsgerichtskammer abgewiesen wurde.

Erwägungen:

A._ berief sich auf verschiedene Punkte in seinem Rekurs gegen die Entscheidung des Kantons: 1. Recht auf Anhörung: Er argumentierte, dass ihm die Einsicht in entscheidungsrelevante Dokumente verweigert wurde, was sein Recht auf Anhörung beeinträchtigt habe. Das Gericht stellte fest, dass A._ Zugang zu relevanten Akten hatte und die gewünschten Zusatzdokumente keine zusätzlichen Informationen enthielten, die seine Verteidigung hätten unterstützen können.

  1. Glaubensschutz: A.__ wandte sich gegen die Behauptung, dass die Behörde sich unlauter verhielt, indem sie ihn weiterhin im Dienst hielt, obwohl bereits vorher gravierende Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden. Das Gericht entschied, dass die Behörde korrekt handelte, als sie auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung wartete, bevor sie eine Entscheidung traf.

  2. Verhältnismäßigkeit: Er argumentierte, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei, da er über Jahre hervorragende Leistungen erbracht habe. Das Gericht entschied jedoch, dass die schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen und die damit verbundene Vertrauensbruch des Beamten eine Kündigung rechtfertigten.

  3. Beschleunigungsgrundsatz: A.__ warf der Behörde vor, nicht zügig genug gehandelt zu haben, da die Vorwürfe schon Jahre zurücklagen. Das Gericht stellte fest, dass die Behörde angesichts der Umstände, einschließlich der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen, angemessen gehandelt hatte und keine Verzögerung festgestellt werden konnte.

Entscheidung:

Das Bundesgericht wies den Rekurs von A._ ab und bestätigte die Entscheidung des Kantons, da keine Verletzung seiner Rechte festgestellt werden konnte und die Kündigung als angemessen erachtet wurde. A._ muss die Kosten des Verfahrens tragen.