Zusammenfassung von BGer-Urteil 2D_12/2024 vom 19. August 2024

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Das Bundesgericht befasste sich mit einem Fall, in dem A._, ein kosovarischer Staatsbürger, gegen die Entscheidung des Kantons Genf protestierte, ihm die Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern und ihn aus der Schweiz zurückzuweisen. A._ war 1997 in die Schweiz eingereist und hatte nach der Ablehnung seines Asylantrags bis 2000 in der Schweiz gelebt. Er kehrte 2001 illegal zurück und stellte 2020 einen Antrag auf Regularisierung seines Aufenthalts, der jedoch abgelehnt wurde.

Das Bundesgericht stellte fest, dass für A._ kein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz abgeleitet werden konnte, da sein Aufenthalt illegal war und er nie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung hatte. Zudem gab es keine besonderen persönlichen Umstände, die eine Ausnahme rechtfertigen könnten. Das Gericht wies darauf hin, dass A._ auch keine bestehenden Abhängigkeiten zu seinem in der Schweiz lebenden Bruder nachweisen konnte, die einen Aufenthaltsanspruch begründen könnten.

Im Rahmen der Verhandlung berief sich A._ auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Ghadamian gegen die Schweiz. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Umstände in diesem Fall grundlegend anders waren, weshalb die dort geltenden Prinzipien nicht auf A._ anwendbar waren.

Das Bundesgericht wies den Antrag von A.__ auf eine Aufenthaltsgenehmigung zurück und entschied, dass er die Kosten des Verfahrens tragen muss.