Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_358/2024 vom 12. August 2024

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Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_358/2024 vom 12. August 2024 den Fall von A._, der wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Vergewaltigung verurteilt wurde, behandelt. Die kantonale Instanz hatte A._ zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt, die Ausweisung aus der Schweiz für 15 Jahre angeordnet und ihm eine lebenslange Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen auferlegt. Zudem wurde ihm die Zahlung von Schadensersatz für immaterielle Schäden auferlegt.

Im Wesentlichen hielt das Bundesgericht fest, dass die Beweiserhebung und die Feststellungen der kantonalen Instanz nicht willemindernd oder offensichtlich falsch waren. Insbesondere wurde die Aussage der Geschädigten, B.B.__, als detailliert und konsistent bewertet. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass die negativen Auswirkungen des Verbrechens auf das Opfer und ihre psychische Gesundheit belegt sind. Der Angeklagte versuchte, die Beweise und Einlassungen der Geschädigten zu widerlegen, was jedoch als nicht ausreichend angesehen wurde.

Außerdem verwies das Gericht auf die prinzipielle Unverletzbarkeit der Beweiswürdigung der kantonalen Entscheidung, sodass die Argumente des Angeklagten nicht zur Aufhebung des Urteils führten. A.__ wurde ebenfalls mit dem Argument konfrontiert, dass es keine relevanten Beweise gab, die seine Unschuld bestätigen könnten.

Die Höhe der Strafe wurde als gerechtfertigt angesehen, da die Schwere der Taten und die Abwesenheit von Reue des Angeklagten eine hohe Bestrafung erforderten. Die finanzielle Entschädigung für den Vater der Geschädigten, die in der Urteilsbegründung als gerechtfertigt angesehen wurde, blieb ebenfalls bestehen.

Schließlich wies das Bundesgericht den Rekurs des Angeklagten zurück und verpflichtete ihn, die Gerichtskosten zu tragen. Eine Anfrage auf Prozesskostenhilfe wurde ebenfalls abgelehnt.