Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_171/2024 vom 4. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_171/2024:

Sachverhalt: A._ wurde am 15. Oktober 2020 aufgrund von Verstößen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (LEI) zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Das Urteil wurde ihm an die von ihm angegebene Adresse im Kosovo zugesendet, jedoch ohne Nachverfolgung. A._ erhob am 13. Oktober 2022 durch seinen Anwalt Einspruch gegen den Strafbefehl und gab an, diesen nie erhalten zu haben. Das Amtsgericht erklärte am 27. November 2023 den Einspruch wegen Fristüberschreitung für unzulässig, da der Strafbefehl bereits rechtskräftig war.

Rechtliche Erwägungen: Das Bundesgericht setzte sich mit der Zahlungspflicht des Staates bezüglich der korrekten Zustellung des Strafbefehls auseinander. Es stellte fest, dass die amtlichen Stellen nachweisen müssen, dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist. In diesem Fall war A.__ im Ausland wohnhaft und hatte einen Gerichtsstand in der Schweiz gewählt, doch die Zustellung an die Staatsanwaltschaft reichte nicht aus, um ihm die gesetzlichen Rechte zu garantieren.

Das Gericht führte weiter aus, dass die Wahl eines Zustellungsortes bei der Staatsanwaltschaft den Beschuldigten nicht von der Verantwortung befreite, regelmäßig Informationen über den Stand des Verfahrens einzuholen. Es wurde hervorgehoben, dass die Benachrichtigung ihm tatsächlich nicht zukam und es unverhältnismäßig wäre, von ihm zu verlangen, täglich nach Informationen zu suchen.

Das Bundesgericht entschied, dass aufgrund der unzulässigen Zustellung des Strafbefehls die Frist von zehn Tagen für den Einspruch erst zu laufen beginnt, sobald A._ tatsächlich von den Inhalten des Strafbefehls Kenntnis hat. Da A._ nachweislich seinen Einspruch fristgerecht eingereicht hatte, wurde dieser als zulässig erachtet.

Entscheidung: Das Bundesgericht gab dem Rekurs von A._ statt, hob die Entscheidung des kantonalen Gerichts auf und verwies die Angelegenheit zurück zur erneuten Entscheidung. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und A._ erhielt eine Entschädigung von 3.000 CHF für die Verfahren vor dem Bundesgericht.

Schlussfolgerung: Das Urteil des Bundesgerichts unterstreicht die Bedeutung der ordnungsgemäßen Zustellung rechtlicher Entscheidungen, insbesondere für Personen im Ausland, und stellt fest, dass ein Mangel in diesem Verfahren zu einer Verletzung der Rechte des Beschuldigten führt.